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Firma:VIARPROFIL Kft.
Firmensitz: 8184 Fűzfőgyártelep, Hrsz.:1498/270.
Standort: 8184 Fűzfőgyártelep, Nitrokémia ipartelep Hrsz.:1498/270.
Kontakt: info@viarprofil.hu, +36 30/ 205 3303, +36 88/ 574 724
Steuernummer: 19 09 512223 Vezetve a Veszprémi Törvényszék Cégbírósága nyilvántartásásban
UID-Nummer: 11678629-2-19
Registration-Nummer: VE11678629

Allgemeine Verkaufs und Liefer

  1. 1.       Allgemeines

1.1.      Unsere Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (nachfolgend: "AGB") geltenausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinn des § 310 Abs. 1 BGB füralle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, und für alle zukünftigenGeschäftsbeziehungen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Arthandelt. Frühere, etwa anders lautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

1.2.     Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung und/oder der Verkaufaller Produkte unterliegt den nachstehenden AGB. Entgegenstehenden oder vonden nachstehenden AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen;diese erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltungzugestimmt haben.

1.3.      Etwaige irrtumsbedingte Fehler in unseren Verkaufsprospekten, Preislisten,Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigtwerden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogenwerden dürfen.

  1. 2.       Angebot und Abschluss

2.1.     Unsere Angebote, gleichgültig in welcher Form, sind freibleibend, soweit nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie basieren auf der Leistungsbeschreibungdes Bestellers, die die örtlichen Verhältnisse genau beschreibenmuss, sofern sich aus ihnen Auswirkungen auf unsere zu liefernden Produkte ergeben.

2.2.     Menge, Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Wareentsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungenbestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind vertraulich zubehandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche, schriftlicheZustimmung zugänglich gemacht werden. An sämtlichen Verkaufsunterlagen,Spezifizierungen und Preislisten sowie ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor.

2.3.     Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zuwollen. Nach Eingang der Bestellung sindÄnderungen nicht mehr möglich. Nebenabredenoder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich von unsbestätigt sind.

  1. 3.       Liefertermine, Warenlieferung

3.1.      Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichenAuftragsbestätigung ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten istund dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin zugesagt wordenist.

3.2.     Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technischen Fragen sowie sonstigeEinzelheiten des Auftrags gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind und dieserseine sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Zu diesenVerpflichtungen des Bestellers gehören insbesondere die Zurverfügungstellungvon erforderlichen Unterlagen sowie die Zahlung einer etwa vereinbarten Anzahlung.Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

3.3.      Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von unsnicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Aussperrung,Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtlicheDauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlichnicht in angemessener Zeit beendet sein, können wir ganz oder teilweisevom Vertrag zurücktreten.

3.4.     Der Besteller kann für den Fall des Lieferverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten,wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist unter Ankündigung des Rücktrittsgesetzt hat und innerhalb dieser Frist keine Leistung erbracht wird.

3.5.      Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und könnenentsprechend in Rechnung gestellt werden.

3.6.     Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstigeMitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden,einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Verpflichtungdes Bestellers zur Kaufpreiszahlung bei Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.In Fällen des Annahmeverzugs werden wir die Einlagerung auf Risiko undKosten des Bestellers vornehmen. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Warenauf seine Kosten versichern. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklichvorbehalten.

  1. 4.       Kaufpreis

4.1.     Kaufpreis ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern dort kein Preisgenannt ist der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunktder Bestellung gültig ist, oder der im Angebot enthaltene Preis.

4.2.     Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs derLieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgenund/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicherAuflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu demangebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.

4.3.     Bei Auslandsgeschäften behalten wir uns in diesem Fall zusätzlichdas Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vorAuslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrundder allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich(wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen) oderaufgrund der Änderung von Lieferdaten nötig ist.

  1. 5.       Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

5.1.      Der Rechnungsversand erfolgt standardisiert per elektronischer Übermittlung. Invereinbarten Ausnahmefällen kann eine Rechnungsstellung in Papierform erfolgen.

5.2.     Der Kaufpreis ist mit dem Tage der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. BeiZahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist ein Abzug von 2 %Skonto zulässig, Verzugszinsen werden bei Zahlung innerhalb von 30Tagen nichtgeltend gemacht. Kunden- oder auftragsbezogene Vereinbarungen zur Höhe desSkontoabzugs, der Skontofrist oder der Erhebung von Verzugszinsen haben nurVorrang, wenn diese schriftlich von uns bestätigt sind. Die Skonto-Regelung last die Fälligkeit nach Satz 1 unberührt, sie beinhaltet keine Stundungs- oder Stillhaltevereinbarung.Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskassevor.

5.3.      Zahlungen sollen durch Banküberweisung oder per Scheck erfolgen; Scheckzahlungenerfolgen erfüllungshalber.Wechselzahlungen werden ebenfalls nur erfüllungshalberund auch nur dann anerkannt, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.Alle mit dem Wechselverfahren einhergehenden Kosten trägt der Besteller.

5.4.     Soweit (im internationalen Geschäft) vereinbart wird, dass der Besteller über seineBank (oder eine für uns akzeptable andere Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnenhat, wird festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mitden einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision1993, ICC Publikation Nr. ERA 500, vorgenommen wird.

5.5.      Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am Fälligkeitstagnach, steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen an den Besteller nur nochgegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligenBasiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadensbleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehendenSchadens.

5.6.     Treten nach Wirksamkeit des Vertragsschlusses in den wirtschaftlichen Verhältnissendes Bestellers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann bekannt, dienach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen die Kreditwürdigkeit des Bestellersin Frage stellen, sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware so lange zurückzuhalten,bis die Ware im Voraus bezahlt ist oder uns in angemessener WeiseSicherheit für die Bezahlung geleistet worden ist. Für neue Bestellungen haben wirneben dem Recht, Vorkasse zu verlangen, auch das Recht, die Ware Zug um Zuggegen Bezahlung zu liefern. Wir sind darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt.

5.7.      Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprücherechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrechtist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrundbei Übergang der Gefahr kannte, ohne sich seine Rechte insoweitschriftlich vorzubehalten oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliebenist. Dies gilt nicht, soweit wir arglistig gehandelt oder eine Garantie für dieBeschaffenheit der Sache/ des Werks übernommen haben.

  1. 6.       Gefahrübergang,Transport,Verpackung

6.1.     Versandwege und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgtnicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischensowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Mehrwegverpackungen warden dem Besteller nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheitenist uns vom Besteller innerhalb von 3 Wochen schriftlich anzuzeigenund die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, rückwirkendLeihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zustellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Für Einwegtransportverpackungengilt diese Regelung nicht. Einwegtransportverpackungen können vom Bestellernach seiner Wahl in allen deutschen Niederlassungen oder am Geschäftssitzin Marktheidenfeld zurückgegeben werden. Erfolgt keine Rückgabe durch den Bestellerhat dieser die Einwegtransportverpackungen eigenverantwortlich auf eigenembetrieblichem Entsorgungsweg dem Abfallwirtschaftskreislauf zuzuführen.

6.2.     Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung derKaufsache geht auf den Besteller über, sobald die Ware mit unseren Fahrzeugenauf dem Werksgelände des Bestellers oder an einem von diesem benannten Bestimmungsortauf befestigter Fahrbahn angekommen ist; im Falle der Nichtbefahrbarkeitdes Übergabeortes erfolgt der Gefahrübergang an dem Ort, bis zu dem eineinwandfreies An- und Abfahren möglich ist. Beim Versendungskauf geht die Gefahrdes zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsachemit Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über. Dieunbeanstandete Übernahme der Sendung durch die Transportperson gilt als Beweisfür die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und der ordnungsgemäßenVerladung, sofern der Besteller nicht nachweist, dass die Verpackung bei derÜbergabe der Sendung Mängel aufwies oder die Verladung nicht ordnungsgemäßerfolgte.

6.3.     Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligenUntergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaftan auf ihn über.

6.4.     Bei Auslieferung der Ware mit unseren eigenen Transportfahrzeugen schließen wireine Transportversicherung im Rahmen unserer Generalpolice ab. VorstehendeAbsätze 1 bis 4 gelten auch für Teillieferungen.

  1. 7.       Eigentumsvorbehalt

7.1.      Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigenZahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Bestellervor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen und Montageleistungen, auchwenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Der Eigentumsvorbehalt erstrecktsich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüberdem Besteller in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

  1. 8.       Gewährleistung, M.ngelrüge

8.1.     Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Besteller seinen nach §§ 377 ff.HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäßnachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben,so sind gemäߧ 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestensjedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglichnach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

  1. 9.       Haftungsbeschränkungen

9.1.     Bei sonstigen Schadenersatzansprüchen haften wir im Falle einer leicht fahrlässigenPflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretendenSchaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch unseregesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung bei leicht fahrlässigenVerletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen.

9.2.     Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. 10.    Schlussbestimmungen

10.1.  Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen derSchriftform. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabredenwurden nicht getroffen.

10.2.  Es gilt das Recht der Ungarn. Die Bestimmungen des UNKaufrechtsfinden keine Anwendung.

10.3.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unserGeschäftssitz in Veszprém, Ungarn.

10.4.  Der Besteller wird hiermit informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehunggewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen desBundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

10.5.  Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oderteilweise unwirksam sind oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungenhiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung solldurch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamenmöglichst nahe kommt.